Antrag auf Ermäßigung/Befreiung des/vom Schulgeld/es für Altverträge (Abschluss bis Schuljahr 2023/2024)
Antrag auf Schulgeldermäßigung
§3 (3) Schulgeldregelung Festbetrag Altverträge: "Die Zahlungspflichtigen sind verpflichtet, die für die Berechnung der Ermäßigung notwendigen Unterlagen als Kopie bei der Schulgeldstelle des Erzbistums Berlin jeweils bis zum 1. Juni eines jeden Kalenderjahres einzureichen.“
Nach dem 1. Juni eingereichte Anträge werden zum 1. des Folgemonats nach dem Monat wirksam, in dem alle maßgeblichen Unterlagen eingereicht wurden. (Beispiel: Wurden im September alle Unterlagen eingereicht, wird die Ermäßigung zum 1. Oktober gewährt.)
Bitte lassen Sie der Schulgeldstelle folgende Unterlagen zukommen:
• Einkommensnachweise, z.B. Bescheid über Einkommenssteuer. Ersatzweise: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und
• ggf. Bescheid über:
oALG I-Leistungen,
oBürgergeld - alle Seiten (inkl. Berechnungsbogen),
oBaföG,
oWohngeld,
oElterngeld,
oKindergeld,
oRenten, z.B. Erwerbsminderungsrente oder vergleichbaren Leistungen.