Antrag für die Berechnung der Schulgeld-Geschwisterermäßigung
Herzlich willkommen im Uploadportal für die Berechnung der Schulgeld-Geschwisterermäßigung.
Bitte beachten Sie: Der Antrag muss bis zum 01.06. des jeweiligen Kalenderjahres für das kommende Schuljahr gestellt worden sein. Die Ermäßigung wird dann ab dem 01.08. berücksichtigt. Anträge die nach dem 01.06. des Kalenderjahres eingehen, können erst zum 01.09. des Kalenderjahres berücksichtigt werden, bzw. zum 1. des Folgemonats nach dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.